1.1 Die nachfolgenden Bedingungen der Firma Gitarrenbau Meigel haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Dies sind natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen der Firma Gitarrenbau Meigel hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2.1 Die Angebote der Firma Gitarrenbau Meigel sind zunächst frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns dar.
2.2 Da wir unsere Produkte nach Kundenspezifikation produzieren, erhält der Käufer laut seiner Bestellung einen Fertigungsauftrag von Gitarrenbau Meigel. Ein wirksamer Vertrag kommt erst dann zustande indem der Käufer uns den Fertigungsauftrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt und in Textform übermittelt (Post, Fax oder E-Mail). Außerdem ist eine Vorauszahlung von 30% des Auftragswertes auf unsere Zahlstelle zu leisten. Kommt es diesbezüglich zu keiner Absicherung, ist die Firma Meigel Guitars® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Abbildungen und Prospekten einschließlich Abbildungen unseres Internetauftrittes, behält sich die Gitarrenbau Meigel Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.4. Gitarrenbau Meigel behält sich nach Vertragsabschluss folgende Änderungen der Ware vor, sofern dies für den Käufer zumutbar ist:
– Produktänderungen und -Verbesserung im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung
– geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts-, oder Mengenabweichungen;
– handelsübliche Abweichungen.
3.1 Beim Versand bzw. Lieferung verstehen sich Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung. Alle Preise sind inklusive der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde alle Zölle und Grenzabgaben.
3.2 Gitarrenbau Meigel übernimmt für Druck- oder Übertragungsfehler bei der Preisauszeichnung keine Haftung.
4.1 Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behält sich die Gitarrenbau Meigel das Eigentum an der Kaufsache vor.
4.2 Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung nicht verändert oder veräußert werden.
5.1 Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung unserer Produkte lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind oder als verbindliche Termine vereinbart wurden. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird Sie die Gitarrenbau Meigel darüber gesondert per E-Mail informieren. Falls die Gitarrenbau Meigel ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir Ihnen gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die Gitarrenbau Meigel Sie unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch den Käufer vorgenommen, so sind diese von der Gitarrenbau Meigel zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt können wir jedoch den auf diese Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.
5.2 Soweit eine Lieferung an Sie nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Ihre Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Sie nicht unter der von Ihnen angegebenen Lieferadresse angetroffen werden, obwohl der Lieferzeitpunkt Ihnen mit angemessener Frist angekündigt wurde, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – geht erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befinden.
5.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
6.1 Die Zahlung der Ware ist nach Vertragsschluss, entsprechend vertraglicher Vereinbarung ohne Abzug zu leisten.
Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
1. Vorauszahlung von 30% des Auftragswertes, fällig bei Fertigungsauftrag
2. Restzahlung von 70% des Auftragswertes, fällig bei Bereitstellung
Der Käufer wird vorab über den Bereitstellungstermin der Ware informiert. Sobald die Restzahlung auf unsere Zahlstelle eingegangen ist, erfolgt die Auslieferung der Ware innerhalb 5 Werktagen.
Bei Käufen von Lagerware ist der Kaufpreis sofort zu fällig. Die Auslieferung erfolgt innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Zahlung auf unsere Zahlstelle.
Bei Selbstabholung wird die Ware, nach Eingang des Restbetrages auf unsere Zahlstelle oder Barzahlung, dem Käufer sofort ausgehändigt.
6.2 Zahlt der Käufer bis zu dem angegebenen Termin nicht, ist Gitarrenbau Meigel auch ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Kosten für Barkredite zuzüglich der auf diese Zinsen entfallenden Umsatzsteuer zu berechnen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Falle des Verzugs §§286 und 288 BGB.
6.3 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit Käufern bestehenden Verträgen zurückzutreten und die uns geschuldeten Zahlungen fällig zu stellen.
6.4 Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.1 Scheitert die sachgemäße Montage der Ware durch den Käufer, so haftet Gitarrenbau Meigel nur, wenn dies auf einen Mangel der Montageanleitung zurückzuführen ist. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt hiervon unberührt.
7.2 Gitarrenbau Meigel übernimmt keine Haftung, die durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen.
7.3 Jegliche Mängelhaftung entfällt, wenn
– der Käufer die Ware selbst repariert, ändert, unsachgemäß behandelt, ungeeignetes Zubehör einbaut, änderungen an Originalteile durchführt oder derartige Maßnahmen durch Dritte, die nicht durch die Gitarrenbau Meigel autorisiert sind, vornehmen lässt;
– die Ware nicht entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck behandelt oder gebraucht wird oder eine sonstige unsachgemäße Behandlung oder Verwendung vorliegt. Wird ein Mangel später als sechs Monate nach Erhalt der Ware erkennbar, haften wir nur dann, wenn uns der Nachweis erbracht wird, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war und weder insgesamt noch teilweise durch die oben bezeichneten Einwirkungen verursacht worden ist und dass die Mängelbeseitigung durch uns inzwischen nicht in unzumutbarer Weise erschwert ist.
7.4 Liegt im Falle eines durch die Gitarrenbau Meigel zu vertretenden Mangels bei Gefahrübergang vor, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Gitarrenbau Meigel behebt den Mangel auf eigene Kosten. Die Rücksendung der Ware muss frei an Gitarrenbau Meigel erfolgen. Es bleibt Gitarrenbau Meigel aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Käufers nähergelegenen Fachmann, ausführen lässt. Gitarrenbau Meigel zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die Gitarrenbau Meigel zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.5 Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
7.6 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
7.7 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von uns nicht.
8.1 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung leistet Gitarrenbau Meigel Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Ware. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils, wenn die Ware am Bestimmungsort dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden gegen Vorlage der Originalrechnung zu und kann nicht abgetreten werden.
8.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind:
– gebrauchte Waren
– Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt.
– Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
8.3 Im Garantiefall steht es der Firma Gitarrenbau Meigel frei, das mangelhafte Produkt auf seine Kosten zu reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt der selben Art und Güte zu ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
8.4 Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt. Andere etwaige Rechte bleiben unberührt.
9.1 Soweit sich nicht aus Nr. 9.2 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen Meigel Guitars® oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Vermögensschäden des Käufers.
9.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
9.3 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
10.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
10.2 Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Waren nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.
10.3 Für Waren die im Rahmen einer Auktion versteigert wurden, besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.
10.4 Bei Waren die nach Kundenspezifikation anfertigt werden, ist Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB, das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
10.5 Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
10.6 Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Gitarrenbau Meigel zurückgeschickt werden. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Wertersatz vermieden werden, indem der Käufer die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
10.7 Das Rücknahmeverlangen muss vorher in Textform per Brief, Fax oder Email erfolgen. Gitarrenbau Meigel entscheidet dann über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Art und die Übernahme der Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Gitarrenbau Meigel, Stefan Meigel, Dorfstraße 35, 83670 Bad Heilbrunn/Obersteinbach, Deutschland
Der Käufer ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von Gitarrenbau Meigel gespeichert werden. Gitarrenbau Meigel versichert die Verwendung der Daten nur im eigenen Hause und schließen die Weitergabe an unberechtigte Dritte aus.
Sofern Sie den Kauf als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs getätigt haben, sind diese Geschäftsbedingungen auf Sie nicht anwendbar.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche ist München, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag Abweichendes ergibt.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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